Anlage zu § 9 der Magisterprüfungsordnung vom 14. August 1997
Keltologie
Besondere Vorbildung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2
- Fremdsprachenkenntnisse: Latein, Englisch, Französisch
Leistungsnachweise und Teilnahmescheine im Hauptfach
Leistungsnachweise im Grundstudium
- 2 SWS - Einführung in die Methoden der Vergleichenden Indogermanischen Sprachwissenschaft
- 4 SWS - Altirisch
- 4 SWS - Mittelkymrisch
Teilnahmeschein im Grundstudium
- 2 SWS - Lateinische Sprachwissenschaft
- 2 SWS - Neuirisch
- 2 SWS - Veranstaltungen zu einer altindogermanischen Sprache
Leistungsnachweise im Hauptstudium
- 4 SWS - Altirisch
- 2 SWS - ein Hauptseminar in Keltologie
Teilnahmescheine im Hauptstudium
- 2 SWS - Sanskrit
- 2 SWS - Lateinische Sprachwissenschaft
- 2 SWS - Veranstaltungen zu einer weiteren altindogermanischen Sprache
Leistungsnachweise und Teilnahmescheine im Nebenfach
Leistungsnachweise und Teilnahmescheine im Grundstudium: wie Hauptfach
Leistungsnachweis im Hauptstudium
Prüfungsart in der Zwischenprüfung nach § 12 Abs. 1:
Mündliche Einzelprüfung, 25-35 Minuten
Richtwert für den Umfang der Magisterarbeit: 50 Seiten DIN A4
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